Steuerberatung für Nichtresidenten in Spanien
Wir helfen Nichtresidenten, spanische Steuerpflichten im Zusammenhang mit Immobilien, Mieteinnahmen oder anderen wirtschaftlichen Interessen in Spanien zu verstehen und zu erfüllen.
Steuerpflichten von Nichtresidenten
Die steuerliche Behandlung hängt von Einkunftsart, Immobilieneigentum, steuerlichem Wohnsitz und weiteren Umständen ab. Wir prüfen jeden Fall vor der Erstellung einer Erklärung.
Ausländische Eigentümer spanischer Immobilien
Der Besitz oder die Vermietung einer Immobilie in Spanien kann auch dann spanische Steuerpflichten auslösen, wenn der Eigentümer gewöhnlich im Ausland lebt.
Steuerlicher Vertreter in Spanien für in Drittstaaten Ansässige
Wenn Sie der spanischen Einkommensteuer für Nichtresidenten (IRNR) unterliegen und Ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union bzw. bestimmter EWR-Staaten mit Amtshilfe haben, kann das spanische Recht Sie in den in Artikel 10 des IRNR-Gesetzes vorgesehenen Fällen verpflichten, eine in Spanien ansässige natürliche oder juristische Person als Vertreter gegenüber der spanischen Steuerbehörde zu bestellen.
Diese Pflicht gilt nicht automatisch für jede Person aus einem Nicht-EU-Staat. Sie hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit oder Einkünfte, einer Betriebsstätte, bestimmten Umständen im Zusammenhang mit Immobilien in Spanien oder einer ausdrücklichen Aufforderung der Steuerbehörde ab. DOMUS prüft Ihren konkreten Fall und unterstützt Sie bei der Vertretung, sofern sie erforderlich ist.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur. Jeder Fall sollte vor einer Maßnahme oder Entscheidung individuell geprüft werden.
Erbschaft und Steuerfragen
Bei geerbtem Vermögen gelten eigene steuerliche Regeln. Unsere Übersicht zum Erbrecht in Spanien für Ausländer erklärt die wichtigsten organisatorischen Schritte.
Häufige Fragen internationaler Mandanten
Betreuen Sie Mandanten, die nicht in Spanien wohnen?
Ja. DOMUS betreut regelmäßig Nichtresidenten und ausländische Mandanten bei Steuer-, Immobilien-, Erbschafts- und Verwaltungsangelegenheiten in Spanien.
Kann die Beratung vollständig auf Deutsch erfolgen?
Ja. Unsere Betreuung internationaler Mandanten ist darauf ausgerichtet, wesentliche Erklärungen und die Kommunikation auf Deutsch zu ermöglichen.
Können mehrere zusammenhängende Verfahren koordiniert werden?
Ja. Wenn beispielsweise NIE, Steuererklärung, Immobilienkauf oder Erbschaft zusammenhängen, können wir die erforderlichen Schritte und Unterlagen koordinieren.
