← Zurück zu Aktuelles
GUIDES · DOMUS CONSULTINGMIETEINNAHMEN · MODELO 210

Mieteinnahmen in Spanien für Nichtresidenten: Modelo 210, Kosten und neue Fristen

Wer eine spanische Immobilie vermietet und steuerlich im Ausland ansässig ist, hat eine andere steuerliche Situation als bei reiner Eigennutzung. Spanische Mieteinnahmen sind Einkünfte aus spanischer Quelle und werden regelmäßig über Modelo 210 erklärt.

30 · 10 · 2026DOMUS ConsultingTorrevieja
1

Mieteinnahmen sind eine eigene Einkunftsart

Miete aus einer spanischen Immobilie fällt bei Nichtresidenten unter die Regeln der Einkommensteuer für Nichtresidenten. Vermietete Zeiträume sind von Zeiträumen der Eigennutzung oder des Leerstands zu trennen.

2

Abziehbare Kosten hängen vom Steuerwohnsitz ab

Die AEAT nennt für natürliche Personen mit Wohnsitz in der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein die Möglichkeit, bestimmte unmittelbar zusammenhängende Kosten abzuziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise erfüllt sind. Für andere Steuerpflichtige können andere Regeln gelten.

3

Reform 2026: neue Jahresfrist ab 2027

Die Orden HAC/623/2026 ändert die Fristen. Für Mieteinnahmen sieht die neue Regel für Erklärungen ab 2027 grundsätzlich die ersten 20 Kalendertage im April des Folgejahres vor. Für Teile des Jahres 2026 gelten Übergangsregeln, weshalb der konkrete Zeitraum geprüft werden muss.

4

Unterlagen sauber führen

Eigentumsnachweis, NIE/NIF, Mietverträge, Einnahmenaufstellungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten zusammen abgelegt werden. Das erleichtert spätere Prüfungen und einen möglichen Verkauf.

Update 2026: Die Orden HAC/623/2026 ändert die Fristen des Modelo 210 für relevante Immobilieneinkünfte. Die neuen Zeiträume wirken sich ab 2027 auf Erklärungen aus.
Steuerwohnsitz, Nutzung der Immobilie, Eigentumsquote und Steuerjahr können das Ergebnis verändern. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

FAQ

Sind alle Kosten abziehbar?

Nein. Abziehbarkeit hängt vom Steuerwohnsitz und davon ab, ob ein Aufwand unmittelbar mit den spanischen Mieteinnahmen zusammenhängt und nachgewiesen werden kann.

Ist der Steuersatz für alle gleich?

Nein. Die AEAT nennt derzeit 19 % für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in EU, Island, Norwegen und Liechtenstein und 24 % für andere Steuerpflichtige, jeweils abhängig von der konkreten Einkunftsart und Rechtslage.

Was passiert bei Vermietung nur für einen Teil des Jahres?

Vermietete Tage und Tage der Eigennutzung bzw. des Leerstands können unterschiedlich behandelt werden. Tage und Eigentumsquote sind korrekt aufzuteilen.

Offizielle Quellen

Amtliche Regeln und Formulare können sich ändern. Quellen für diese Fassung geprüft am 30. Oktober 2026.

Unterstützung bei Steuern für Nichtresidenten in Spanien?Senden Sie DOMUS die Eckdaten zu Ihrer Immobilie und Ihrem Steuerwohnsitz. Wir prüfen die nächsten Schritte.DOMUS kontaktieren →