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GUIDES · DOMUS CONSULTINGMODELO 210 · IMMOBILIE

Modelo 210 für Nichtresidenten mit Immobilie in Spanien: Eigennutzung und fiktive Einkünfte

Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, aber steuerlich im Ausland ansässig ist, kann auch ohne Vermietung eine spanische Steuerpflicht haben. Für die sogenannte imputierte Immobilienrente wird regelmäßig das Modelo 210 verwendet.

30 · 10 · 2026DOMUS ConsultingTorrevieja
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Auch eine nicht vermietete Immobilie kann steuerlich relevant sein

Bei natürlichen Personen, die in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, kann eine städtische Immobilie zur Eigennutzung oder bei Leerstand eine imputierte Einkunft auslösen. Es handelt sich nicht um tatsächlich erhaltene Mieteinnahmen, sondern um einen gesetzlich ermittelten Betrag.

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Welche Angaben typischerweise benötigt werden

Relevant können insbesondere Katasterwert, anzuwendender Prozentsatz, Eigentumsquote, Zahl der Tage sowie der steuerliche Wohnsitz sein. Katasterreferenz und IBI-Beleg sind häufig wichtige Ausgangsunterlagen.

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Neue Frist für Einkünfte des Jahres 2026

Für imputierte Einkünfte des Jahres 2025 bleibt die Abgabe im Kalenderjahr 2026 möglich. Für imputierte Einkünfte des Jahres 2026 beginnt die neue Abgabefrist erst am 1. April 2027 und endet am 31. Dezember 2027. Das geänderte Formular enthält außerdem Felder für Tage und Eigentumsquote.

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Modelo 210 ist nicht die kommunale Grundsteuer

Das Modelo 210 gehört zur spanischen Einkommensteuer für Nichtresidenten. Es ist von der kommunalen IBI und von Steuern bei Vermietung, Verkauf oder Erbschaft zu unterscheiden.

Update 2026: Die Orden HAC/623/2026 ändert die Fristen des Modelo 210 für relevante Immobilieneinkünfte. Die neuen Zeiträume wirken sich ab 2027 auf Erklärungen aus.
Steuerwohnsitz, Nutzung der Immobilie, Eigentumsquote und Steuerjahr können das Ergebnis verändern. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

FAQ

Muss ich Modelo 210 abgeben, wenn ich nicht vermiete?

Bei einer städtischen Immobilie zur Eigennutzung oder bei Leerstand kann für eine nichtresidente natürliche Person eine imputierte Einkunft zu erklären sein.

Gilt 2027 dieselbe Frist wie 2026?

Nein. Für imputierte Einkünfte des Jahres 2026 gilt erstmals die neue Frist vom 1. April bis 31. Dezember 2027.

Muss jeder Miteigentümer separat erklären?

Die AEAT behandelt mehrere Eigentümer grundsätzlich als getrennte Steuerpflichtige; jeder erklärt seinen entsprechenden Anteil.

Offizielle Quellen

Amtliche Regeln und Formulare können sich ändern. Quellen für diese Fassung geprüft am 30. Oktober 2026.

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