Erbschaft in Spanien für Deutsche
Sie leben in Deutschland und haben eine Immobilie, ein Bankkonto oder anderes Vermögen in Spanien geerbt? DOMUS koordiniert die spanische Seite des Nachlasses: Unterlagen, NIE, Steuer, Notar und die weiteren Schritte rund um spanisches Vermögen.
Immobilie in Spanien geerbt
Wir prüfen die spanischen Vermögenswerte und die praktischen Schritte, bevor eine geerbte Immobilie im Grundbuch umgeschrieben, verwaltet oder später verkauft werden kann.
Deutsche Unterlagen
Je nach Fall können Sterbeurkunde, Testament, Erbnachweis und weitere deutsche Dokumente mit Apostille, Übersetzung oder zusätzlicher Prüfung in Spanien benötigt werden.
Erbschaftsteuer und Modelo 650
Welche spanische Erbschaftsteuer anfällt und welche Behörde zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. In staatlich verwalteten Fällen wird der Erwerb von Todes wegen grundsätzlich über Modelo 650 erklärt.
EU-Erbrechtsverordnung, NIE, Steuerfrist und Vollmacht
Welches Erbrecht gilt?
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist häufig die EU-Erbrechtsverordnung relevant. Nach den Informationen des Auswärtigen Amts ist für Erbfälle seit dem 17. August 2015 grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich; eine wirksame Rechtswahl kann ebenfalls entscheidend sein. Die steuerliche Behandlung wird dadurch nicht geregelt. Hinweise des Auswärtigen Amts zu Erbschaften in Spanien.
NIE für Erben
Für spanische Steuer-, Notar- und Grundbuchvorgänge kann eine NIE erforderlich sein. Wir können dies mit unserer NIE-Unterstützung koordinieren.
Frist für die Erbschaftsteuer
Die spanische Steuerbehörde nennt für Modelo 650 in den von ihr verwalteten Nichtresidenten-Fällen grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem Todestag. Zuständigkeit und anwendbare regionale Regelungen müssen für jeden Nachlass gesondert geprüft werden. Informationen der spanischen Steuerbehörde.
Abwicklung aus Deutschland
Viele Vorbereitungs- und Koordinationsschritte können aus Deutschland erfolgen. Eine notarielle Vollmacht kann je nach Verfahren eine Vertretung in Spanien ermöglichen; ob und wie dies funktioniert, hängt vom konkreten Nachlass ab.
So begleitet DOMUS eine deutsch-spanische Erbschaft
- Erblasser, Erben und Vermögen in Spanien erfassen
- Deutsche und spanische Nachlassunterlagen prüfen
- NIE, Steuer und notarielle Schritte koordinieren
- Grundbuch, Bank und weitere Folgemaßnahmen begleiten
Allgemeine Information. Internationales Erbrecht und Erbschaftsteuer müssen individuell geprüft werden.
Häufige Fragen deutscher Erben
Muss ich für die Erbschaft nach Spanien reisen?
Nicht für jeden Schritt. Die Unterlagenprüfung und ein großer Teil der Koordination können aus Deutschland beginnen. Für bestimmte Formalitäten kann je nach Fall eine Vertretung möglich sein.
Brauche ich als deutscher Erbe eine NIE?
Für spanische Steuer-, Notar- oder Grundbuchvorgänge wird häufig eine NIE benötigt. Wir prüfen dies für den konkreten Nachlass.
Gilt deutsches oder spanisches Erbrecht?
Das hängt insbesondere vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers und einer möglichen Rechtswahl ab. Bei internationalen Fällen ist die EU-Erbrechtsverordnung häufig entscheidend.
Welche Frist gilt für Modelo 650?
In Nichtresidenten-Fällen innerhalb der Zuständigkeit der spanischen staatlichen Steuerbehörde beträgt die allgemeine Frist sechs Monate ab dem Todestag. Zuständigkeit und Sonderregeln müssen im Einzelfall geprüft werden.
Können Sie auch beim späteren Verkauf der Immobilie helfen?
Ja. Nach Klärung der Erbschaft und Grundbuchsituation können wir die damit verbundenen Steuer- und Verkaufsschritte für Nichtresidenten koordinieren.
