Ferienvermietung und Saisonmiete in der Comunitat Valenciana: die wichtigsten Unterschiede
Nicht jede kurzfristige Vermietung unterliegt denselben Regeln. In der Comunitat Valenciana sind der tatsächliche Zweck des Aufenthalts, seine Dauer und die Vermarktung entscheidend für die rechtliche Einordnung.
1. Touristische Vermietung: bis zu 10 Tage an denselben Gast
Nach valencianischem Tourismusrecht gilt eine vollständige Wohnung unter weiteren Voraussetzungen als touristisch genutzt, wenn sie demselben Gast zu touristischen Zwecken für höchstens 10 aufeinanderfolgende Tage überlassen wird. Dabei sind die einschlägigen touristischen und städtebaulichen Anforderungen sowie die erforderliche Registrierung bzw. Genehmigung zu beachten.
2. Saisonmiete: Der vorübergehende Grund ist entscheidend
Nach valencianischem Tourismusrecht gelten Vermietungen von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter nicht als touristische Wohnnutzung. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Vertrag zwischen 11 Tagen und 11 Monaten eine wirksame Saisonmiete ist. Es muss ein echter vorübergehender Grund bestehen — etwa Arbeit, Studium, medizinische Behandlung oder ein anderer zeitlich begrenzter Bedarf — und Vertrag sowie Unterlagen sollten dies widerspiegeln.
- Vertrag passend zum tatsächlichen vorübergehenden Zweck.
- Klare Angabe von Grund und geplanter Dauer.
- Kaution und weitere gegebenenfalls geltende Pflichten.
- Keine automatischen Verlängerungen oder Praktiken, die der behaupteten Befristung widersprechen.
Die Vertragsbezeichnung allein entscheidet nicht
Dient die Immobilie tatsächlich der dauerhaften Deckung des Wohnbedarfs, kann das Mietverhältnis den Regeln für Wohnraummiete einschließlich der entsprechenden Laufzeit- und Verlängerungsregeln unterliegen. Vertrag und tatsächliche Nutzung sollten daher übereinstimmen.
Können verschiedene Modelle kombiniert werden?
Eigentümer können zu unterschiedlichen Zeiten verschiedene Vermietungsmodelle erwägen. Jedes Modell muss jedoch die touristischen, städtebaulichen, wohnungseigentumsrechtlichen, mietrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllen. Vor einem Wechsel sollten Immobilie, Eigentümergemeinschaft, Gemeinde und Unterlagen geprüft werden.
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Häufige Fragen
Ist eine Vermietung ab 11 Tagen automatisch keine touristische Vermietung mehr?
Das valencianische Tourismusrecht nimmt Vermietungen ab 11 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter aus der Definition der touristisch genutzten Wohnung heraus. Der tatsächliche Zweck und weitere Vorschriften müssen dennoch geprüft werden.
Brauche ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für eine neue Ferienvermietung?
Bei neuen touristischen Tätigkeiten in Wohnungseigentumsanlagen seit dem 3. April 2025 ist die vorherige ausdrückliche Zustimmung nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu prüfen.
Offizielle Quellen
- Generalitat Valenciana · Decreto-ley 9/2024 (viviendas de uso turístico) →
- BOE · Ley de Propiedad Horizontal / aprobación de actividad turística →
- BOE · Ley de Arrendamientos Urbanos →
Allgemeine Information. Die konkrete Rechtslage hängt von den Umständen der Immobilie und des Steuerpflichtigen ab.
