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Immobilie in Spanien geerbt: Was deutsche Erben jetzt tun sollten

Eine spanische Immobilie im Nachlass führt nicht automatisch zu einem „deutschen“ oder „spanischen“ Verfahren. Entscheidend ist, den grenzüberschreitenden Erbfall als Ganzes zu ordnen und die spanischen Schritte in der richtigen Reihenfolge vorzubereiten.

DOMUS Consulting · Torrevieja
Immobilie in Spanien geerbtSpanien · Deutschland · Immobilie
SPANISCHES ERBRECHT
ERBSCHAFTSTEUER
GRUNDBUCH
1

Zuerst den Erbfall und die anwendbaren Unterlagen klären

Testament, Sterbeurkunde, Erbnachweis und gegebenenfalls ein Europäisches Nachlasszeugnis müssen zum konkreten Fall passen. Deutsche Unterlagen können für die Verwendung in Spanien eine Apostille und eine vereidigte Übersetzung benötigen.

2

Die spanische Immobilie eindeutig identifizieren

Für die Abwicklung werden die Eigentums- und Objektangaben der spanischen Immobilie benötigt. Grundbuch-, Kataster- und steuerliche Angaben helfen dabei, den Nachlass und die spätere Umschreibung korrekt vorzubereiten.

3

NIE und Vertretung der Erben organisieren

Deutsche Erben benötigen für spanische Steuer- und notarielle Vorgänge häufig eine spanische Identifikationsnummer. Wer nicht für jeden Schritt nach Spanien reisen möchte, kann je nach Vorgang mit einer geeigneten Vollmacht vertreten werden.

4

Erbschaftsteuer und Modelo 650 fristgerecht einplanen

Bei Erwerb von Todes wegen nennt die spanische Steuerbehörde für die Erklärung grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem Todestag; eine Verlängerung kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Welche Behörde und welche regionalen Regeln gelten, muss im Einzelfall geprüft werden.

5

Annahme, Notar und Grundbuch aufeinander abstimmen

Sind Erbnachweis, Steuerunterlagen und die übrigen Dokumente vollständig, kann die spanische Immobilie im Rahmen der Erbschaft formalisiert und anschließend auf die Erben im Grundbuch umgeschrieben werden.

Praktisch ist es meist schneller, zuerst die komplette spanische Akte zu planen – Unterlagen, NIE, Steuer, Notar und Grundbuch – statt jeden Schritt einzeln zu beginnen.

Häufige Fragen

Muss ich als deutscher Erbe für die Abwicklung nach Spanien reisen?

Nicht für jeden Vorgang. Je nach Fall können einzelne Schritte über eine geeignete Vollmacht koordiniert werden. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von den erforderlichen Handlungen ab.

Reicht ein deutscher Erbschein für die spanische Immobilie?

Nicht automatisch. Der Erbnachweis muss in die spanische notarielle, steuerliche und registerrechtliche Abwicklung eingebunden werden.

Kann DOMUS mit meinem deutschen Anwalt oder Notar zusammenarbeiten?

Ja. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen ist eine abgestimmte Dokumentation zwischen Deutschland und Spanien besonders hilfreich.

Offizielle Quellen

Allgemeine Information. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen hängen Erbrecht, Steuer, Unterlagen und Zuständigkeit vom konkreten Sachverhalt ab.

DOMUS CONSULTINGKoordination spanischer Erbfälle für deutsche Familien.Kontakt aufnehmen →legal@domusconsulting.comWhatsApp · +34 671 10 64 58